Tschechien: Richter kippen Grundlagenvertrag mit dem Vatikan
Zwar sei ein solcher Staatsvertrag grundsätzlich zulässig, der vorgesehene Schutz des Beichtgeheimnisses verchaffe der katholischen Kirche aber eine ungerechtfertigte Sonderstellung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. Auch die vorgesehene Praxis, wonach kirchliche Institutionen selbst über Bedingungen des Zugangs zu ihren Archiven entscheiden, verstoße gegen das Recht auf Zugang zum kulturellen Erbe.
Vertrag bereits im Parlament gebilligt
Der Vertrag sollte den rechtlichen Status der katholischen Kirche in Tschechien regeln. Staatspräsident Petr Pavel hatte bereits vor einem Jahr die für notwendige Unterzeichnung verweigert, nachdem sich Kritiker des Vertrags an das Verfassungsgericht gewendet hatten. Zuvor hatten beide Parlamentskammern in Prag den mit dem Heiligen Stuhl ausverhandelten Vertrag bereits gebilligt.
Das jahrzehntelange Vorhaben, die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Tschechischen Republik in einem Konkordat zu regeln, dürfte mit dem nunmehrigen Entscheid der Verfassungsrichter erneut gescheitert sein.
(kap – cf)
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