Mit der neuen Entscheidung bleibt der rechtliche Status der Kirche in Tschechien ungewiss Mit der neuen Entscheidung bleibt der rechtliche Status der Kirche in Tschechien ungewiss  (ANSA)

Tschechien: Richter kippen Grundlagenvertrag mit dem Vatikan

Der Verfassungsgerichtshof in Prag hat Passagen zum Beichtgeheimnis und Zugang zu Kirchenarchiven für nicht verfassungsgemäß erklärt, weil sie der Kirche eine Sonderstellung einräumen. Das verkündeten die Höchstrichter am Mittwoch.

Zwar sei ein solcher Staatsvertrag grundsätzlich zulässig, der vorgesehene Schutz des Beichtgeheimnisses verchaffe der katholischen Kirche aber eine ungerechtfertigte Sonderstellung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. Auch die vorgesehene Praxis, wonach kirchliche Institutionen selbst über Bedingungen des Zugangs zu ihren Archiven entscheiden, verstoße gegen das Recht auf Zugang zum kulturellen Erbe.

Vertrag bereits im Parlament gebilligt

Der Vertrag sollte den rechtlichen Status der katholischen Kirche in Tschechien regeln. Staatspräsident Petr Pavel hatte bereits vor einem Jahr die für notwendige Unterzeichnung verweigert, nachdem sich Kritiker des Vertrags an das Verfassungsgericht gewendet hatten. Zuvor hatten beide Parlamentskammern in Prag den mit dem Heiligen Stuhl ausverhandelten Vertrag bereits gebilligt.

Das jahrzehntelange Vorhaben, die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Tschechischen Republik in einem Konkordat zu regeln, dürfte mit dem nunmehrigen Entscheid der Verfassungsrichter erneut gescheitert sein.

(kap – cf)

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01. April 2026, 12:12