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Eine Festnahme durch das ICE in Minneapolis am 25. Februar Eine Festnahme durch das ICE in Minneapolis am 25. Februar 

USA: Geistliche fordern Zugang zu Inhaftierten

Geistliche aus Minnesota, darunter ein Jesuitenpater, haben Klage gegen das Ministerium für Innere Sicherheit eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass ihnen Zugang zu Einwanderern gewährt wird, die in einer Anstalt der Einwanderungs- und Zollbehörde im Großraum Minneapolis-Saint Paul festgehalten werden.

In der beim US-Bezirksgericht für den Bezirk Minnesota eingereichten Klage heißt es: „Indem die Bundesregierung religiösen Führern verbietet, Personen in ICE-Haft die notwendige seelsorgerische Betreuung zukommen zu lassen, behindert sie verfassungswidrig deren heilige Pflicht, ihren Glauben durch die Seelsorge an Gemeindemitgliedern auszuüben, die am meisten spirituellen Trost benötigen.“

Die Kläger geben an, ihr im ersten Verfassungszusatz verankertes Recht auf freie Religionsausübung sei verletzt worden. Sie beantragen eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot durch das Ministerium. In der Klageschrift werden Fälle vom Dezember, Januar und Februar aufgeführt, in denen Geistliche verschiedener Konfessionen vergeblich versuchten, den im „Bishop Henry Whipple Federal Building“ festgehaltenen Menschen seelsorgerische Betreuung anzubieten.

Acht von zehn festgenommenen Migranten sind Christen

Anfang Dezember hat die US-Bundesregierung mit dem gezielten Einsatz mehrerer tausend ICE-Beamter im Großraum Minneapolis-St. Paul begonnen, um Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus aufzuspüren. Diese Aktion trug den Namen „Operation Metro Surge“. Zwei Menschen wurden bei getrennten Vorfällen von ICE-Beamten erschossen, und es kam zu mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Bundesbeamten. Mitte Februar kündigten Bundesbeamte daraufhin eine Reduzierung der Truppenstärke an.

Jesuitenpater Chris Collins sagte, in dieser „chaotischen“ und „gesetzlosen“ Zeit könne er sich „nur annähernd vorstellen, wie furchterregend diese Momente“ für diejenigen gewesen sein müssen, die aufgegriffen und inhaftiert wurden, sowie für ihre Familienangehörigen. „Wir wollen für die Menschen da sein, besonders in den schwierigsten Phasen ihres Lebens, und dies ist ganz sicher eine davon“, sagte er. In der Klage wird auch aufgeführt, dass Pater Collins am 23. Februar versucht habe, Whipple zu betreten, um seelsorgerische Betreuung zu leisten, ihm dies aber verweigert wurde.


Acht von zehn Migranten, die im Zuge der landesweiten Razzien gegen Einwanderer festgenommen wurden, sind Christen, die Mehrheit von ihnen Katholiken. Das geht aus einem gemeinsamen katholisch-evangelikalen Bericht von „World Relief“ hervor.

Derweil haben Kirchenleute in Chicago eine einstweilige Verfügung des Bundesbezirksgerichts erwirkt, um am Aschermittwoch, dem 18. Februar, eine ICE-Einrichtung im Westen Chicagos zu betreten und dort Aschenkreuz und Kommunion zu spenden. Zuvor waren auch dort mehrere Anträge auf seelsorgerische Betreuung abgelehnt worden. Bundesbezirksrichter Robert Gettleman ordnete zudem an, dass beide Seiten weitere seelsorgerische Besuche vereinbaren sollen.

(osv – sk)
 

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28. Februar 2026, 12:11