Indien: Kardinal warnt vor Angriffen auf religiöse Minderheiten
Kardinal Filipe Neri Ferrão erklärte in seiner Neujahrsbotschaft am Donnerstag, jüngste Angriffe - besonders auf Christen - gefährdeten die verfassungsrechtlichen und moralischen Grundlagen des Landes. Berichte über Vorfälle während der Weihnachtsfeiern deuteten auf eine „beunruhigende Erosion der Religionsfreiheit" hin, so der Erzbischof laut dem Portal Licas.news.
Ferrão sprach zugleich Neujahrsgrüße aus und betete „für die Gaben des Friedens für unsere Familien, Harmonie für unsere Gemeinschaften und Einheit für unseren Staat und unsere Nation". Zugleich äußerte er „tiefe Bestürzung" über Übergriffe auf Minderheiten, die ein "schmerzhaftes Zeugnis" eines wachsenden Klimas von Angst und Unsicherheit seien. Solche Taten „vergiften das moralische Gefüge unserer Nation", die traditionell friedliebend sei.
Der Kardinal verwies darauf, dass Indiens Verfassung die freie und faire Ausübung der Religion garantiere. Dennoch gebe es Verfolgung „mit stillschweigender Billigung der Behörden". Für 2026 appellierte er an die Politik, „ihre verfassungsrechtliche Verantwortung und moralische Rechenschaftspflicht wahrzunehmen", Täter zur Verantwortung zu ziehen und so das Vertrauen in „die demokratischen Werte unserer großen Nation" zu stärken.
Hintergrund ist ein laut Menschenrechtlern deutlicher Anstieg antichristlicher Vorfälle im Dezember 2025 in Indien. Das National Lawyers Forum of Religious and Priests (NLFRP) sprach von landesweiten Übergriffen rund um Weihnachten, darunter Festnahmen von Christen nach Gebetstreffen in Rajasthan und Uttar Pradesh, zeitweise Verbote von Weihnachtsliedern in Teilen Madhya Pradeshs sowie die Störung einer Weihnachtsveranstaltung für sehbehinderte Schüler in Jabalpur.
Die Vorfälle seien „weder isoliert noch spontan", sondern Teil eines „systematischen Musters der Einschüchterung, Kriminalisierung religiöser Praxis und Störung von Gottesdiensten", erklärte das Forum. Polizei und Behörden hätten häufig nicht eingegriffen; in einzelnen Fällen bedeute dies eine „schwere Aufgabe der verfassungsmäßigen Pflicht des Staates".
(kap - gs)
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