USA: Oberstes Gericht verhandelt über Rolle von Kirchen
Der Fall „Catholic Charities Bureau v. Wisconsin Labor & Industry Review Commission“ wird an diesem Montag verhandelt. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Obersten Gerichts von Wisconsin, das Catholic Charities die Steuerbefreiung verweigerte, da die Organisation „nicht primär religiös“ tätig sei. Begründet wurde das Urteil damit, dass keine Vermittlung des katholischen Glaubens an Teilnehmer oder die Verteilung religiöser Materialien erfolge.
Der „Becket Fund for Religious Liberty“, der Catholic Charities vertritt, sieht in diesem Fall eine Chance, die Rechte religiöser Organisationen zu stärken. „Religionsfreiheit befindet sich seit 2012 auf einer Siegesserie am Supreme Court“, erklärte Eric Rassbach, Anwalt der Organisation, gegenüber der New York Times. Damit spielt der Fall in ein größeres Bild: Die Stärkung der Religionsfreiheit durch den Obersten Gerichtshof unter dem Vorsitz von John G. Roberts Jr., dessen religionsfreundliche Entscheidungen seit 2005 auf bemerkenswerte 86 Prozent anstiegen.
Rolle der katholischen Schulen
Ein zweiter Fall mit noch weitreichenderen Folgen wird Ende April verhandelt: „Oklahoma Statewide Charter School Board v. Drummond“ betrifft die Frage, ob staatlich finanzierte Charter Schools explizit religiös ausgerichtet sein dürfen. Die katholische „St. Isidore of Seville Catholic Virtual School“ aus Oklahoma steht im Mittelpunkt des Streits. Die Erzdiözese Oklahoma City und die Diözese Tulsa betreiben die Schule mit dem Ziel, den katholischen Glauben im Unterricht zu vermitteln. Dies stellt die Grenzen zwischen staatlicher Finanzierung und religiöser Ausrichtung infrage und könnte das Bildungswesen in den USA nachhaltig beeinflussen.
Der dritte Fall, „Mahmoud v. Taylor“, richtet den Blick auf die Rechte von Eltern. Im Zentrum steht die Frage, ob sie ihre Kinder aus Unterrichtsdiskussionen über Bücher, die sich mit sexuellen Minderheiten befassen, herausnehmen dürfen. Die Montgomery County Public Schools in Maryland hatten ursprünglich eine Befreiung vom Unterricht angeboten, dies jedoch später verpflichtend gemacht. Die Kläger, darunter katholische und muslimische Eltern, sehen hierin eine Verletzung ihrer religiösen Rechte. Die Schulbehörden argumentieren dagegen, dass Abmeldungen schwer zu verwalten seien und zur Stigmatisierung von Schülern führen könnten.
(kna - mg)
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