Suche

Südtirol Südtirol  (ANSA)

Südtirol: Debatte über assistierten Suizid verschoben

Der Südtiroler Gesundheitslandesrat Hubert Messner hat einen auch von der katholischen Kirche kritisierten Gesetzesentwurf zur Freigabe des medizinisch assistierten Suizids vorerst zurückgezogen.

Die Vorlage sollte ursprünglich in dieser Woche als Teil eines Sammelgesetzes im Landtag in Bozen behandelt werden. Wie Harald Stauder, Fraktionssprecher der regierenden Südtiroler Volkspartei (SVP), am Wochenende erklärte, soll die Diskussion über die Verankerung der Sterbehilfe stattdessen auf eine breitere Basis gestellt werden.

Zuvor hatte die SVP die Thematik intern beraten und dazu verschiedene Fachleute angehört. Neben dem Präsidenten des Landesethikkomitees, Herbert Heidegger, waren auch der Moraltheologe Martin Lintner sowie Renate Rottensteiner von der Hospizbewegung der Caritas eingebunden. Stauder wies darauf hin, dass der Parteiausschuss das Thema erneut behandeln werde, um zudem eine öffentliche Diskussion anzustoßen. „Es herrscht Informations- und Aufklärungsbedarf“, so der SVP-Landessekretär.

Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgericht

Gleichzeitig verwies Stauder auf die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts. Für die Beschäftigten des Sanitätsbetriebes sei eine gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich, um den organisatorischen Ablauf eines assistierten Suizids rechtlich abzusichern. „Wir haben auf Landesebene nicht die Möglichkeit, uns gegen den assistierten Suizid zu stellen, ob wir ihn wollen oder nicht, das Recht besteht“, betonte Stauder. Das Verfassungsgericht in Rom hatte das nationale Parlament bereits im Jahr 2018 dazu aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine gesamtstaatliche Umsetzung steht jedoch bis heute aus.

In Italien führen Fälle von aktiver Sterbehilfe regelmäßig zu politischen und gesellschaftlichen Diskussionen. Das Verfassungsgericht stellte in den Jahren 2019 und 2024 fest, dass die Bestrafung von aktiver Sterbehilfe in bestimmten Ausnahmefällen an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. In der Folge haben bereits einzelne Regionalparlamente Regelungen zur Legalisierung beschlossen. Eine verbindliche, landesweite Gesetzgebung wird von Parteien, Interessengruppen und der Kirche weiterhin debattiert.

Bischof Muser gegen den Entwurf

Gegen den Entwurf in Südtirol hatte sich Anfang Juni auch der Diözesanbischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser, ausgesprochen. Muser forderte statt des assistierten Suizids eine Intensivierung der menschlichen Begleitung sowie den Ausbau der Palliativmedizin. Das Sterben nehme dem Menschen seine Würde nicht, erklärte der Bischof in einer offiziellen Stellungnahme. „Die Kirche steht für die Würde des Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem Sterben ein“, so Muser. Er äußerte die Sorge, dass eine gesetzliche Regelung dazu führen könnte, dass kranke Menschen in ihrer verletzlichsten Phase weniger Unterstützung erfahren.

(kap - mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen..

30. Juni 2026, 08:49