Suche

Bischof Hermann Glettler Bischof Hermann Glettler 

Bischof Glettler: „Abtreibung ist keine Gesundheitsleistung“

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler hat zum Auftakt der diesjährigen kirchlichen Initiative „Woche für das Leben“ Position zur Debatte um Schwangerschaftsabbrüche bezogen. Er betonte, dass eine Abtreibung keine reguläre Gesundheitsleistung sei, sondern die Beendigung eines menschlichen Lebens darstelle.

Die Aktionswoche der Diözese Innsbruck, die in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen feiert, soll als gesellschaftlicher Impuls dienen, um den Schutz des Lebens in sämtlichen Phasen zu thematisieren. Das Konzept der Initiative geht auf den verstorbenen Erzbischof Alois Kothgasser zurück und widmet sich der Frage, wie die Gesellschaft mit schutzbedürftigem und verletzbarem Leben umgeht.

Kritik übte der Bischof an der jüngsten Entwicklung in Tirol. Seit Anfang Mai werden Schwangerschaftsabbrüche auch an einem Standort der Tirol Kliniken durchgeführt. Glettler zeigte sich von dieser Entscheidung enttäuscht und bekräftigte seine Ansicht, dass solche Eingriffe innerhalb der gesetzlichen Fristenregelung nicht in Krankenhäuser, sondern in den Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft gehören.

Mehr menschliches Angebot

Nach Auffassung des Bischofs benötigen Frauen in einer Konfliktschwangerschaft in erster Linie ein menschliches und weniger ein rein medizinisches Angebot. Gefordert seien eine ehrliche Begleitung sowie eine emotionale und soziale Stärkung der Betroffenen. In diesem Kontext verlangte Glettler die Umsetzung und den Ausbau von flankierenden Maßnahmen, die bereits in den 1970er-Handjahren politisch in Aussicht gestellt worden seien. Dazu zähle insbesondere eine qualitätsvolle und ergebnisoffene Beratung, welche Alternativen zu einem Abbruch aufzeige. Die bestehenden Verweise auf Beratungsstellen, wie sie etwa auf der Internetseite der Tirol Kliniken zu finden sind, bezeichnete er als unzureichend.

Zudem sieht der Bischof erheblichen Handlungsbedarf im Bereich der Prävention. Um gezielte Unterstützungsangebote entwickeln zu können, sei eine fundiertere Datengrundlage über die Beweggründe für Schwangerschaftsabbrüche notwendig. Gleichzeitig müssten bestehende Hilfssysteme wie Adoption, Pflegeplätze und soziale Unterstützungsmöglichkeiten in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden.

Fundamentale Menschenrechtsverletzung

Besonders scharf verurteilte Glettler die Praxis von Spätabtreibungen bei einer vermuteten Behinderung des Kindes. Dass Embryonen in solchen Fällen bis zum tatsächlichen Geburtstermin abgetrieben werden dürfen, stufte er als fundamentale Menschenrechtsverletzung ein. Er warnte in diesem Zusammenhang eindringlich vor einer gesellschaftlichen Abwertung von Menschen mit Behinderung, die Gefahr liefen, als bloßer Kostenfaktor wahrgenommen zu werden.

Die Eröffnung der Aktionswoche fand im Rahmen eines Gottesdienstes zum Dreifaltigkeitssonntag in Innsbruck statt, an dem auch zahlreiche Menschen mit Behinderung und deren Angehörige teilnahmen. Unter Verweis auf die päpstliche Enzyklika „Magnifica humanitas“, die das Recht auf Leben als grundlegendes Menschenrecht definiert, hob der Bischof hervor, dass der Wert eines Menschen unabhängig von Leistung, Gesundheit oder Selbstoptimierung sei. Abschließend plädierte Glettler für einen respektvollen Umgang mit der Thematik und erinnerte daran, dass der Respekt sowohl dem ungeborenen Leben als auch den Frauen und Familien gebühre, die sich oft in schweren und schmerzhaften Entscheidungsprozessen befänden.

(kap - mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

01. Juni 2026, 11:30