Nepal: Forderung nach Aufhebung von Gesetz gegen Missionierung
Die christliche Gemeinde Nepals hat eine Überprüfung der Verfassungs- und Rechtsordnung des Himalaya-Staates gefordert, da diese den Minderheiten nur unzureichenden Schutz auf Religions- und Glaubensfreiheit biete. Christlicher Vertreter übergaben am 26. Mai ein Memorandum an die von der Regierung unter Premierminister Balendra Shah eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verfassungsdiskussion.
Gleichheit der Religionen
Die Erklärung unterstreicht die Bedenken der Gemeinde und weist darauf hin, dass religiöse Minderheiten aufgrund antisekularistischer Gesetze und Lücken in der Umsetzung der Verfassung durch staatliche Institutionen zunehmend Intoleranz und Diskriminierung ausgesetzt seien. Es wurde argumentiert, dass Nepal weiterhin „die Interessen der hinduistischen Mehrheit über andere stellt“, unter anderem durch die Einhaltung religiöser Feiertage und die Teilnahme von Politikern an Ritualen.
BP Khanal, ein Koordinator für interreligiösen Dialog der Nepal Christian Society (NCS) und Mitglied der Task Force, erklärte, dass in Nepal Missionierung und Religionswechsel unter Strafe gestellt würden. Dies verstoße gegen säkulare Werte und internationale Menschenrechtsgesetze. „Der Säkularismus gewährleistet, dass der Staat alle Religionen und ihre Anhänger gleich behandelt. Angehörige christlicher Minderheiten werden jedoch verfolgt“, bemerkte er. Den religiösen Minderheiten werde in Nepal allerdings insgesamt nur begrenzter Schutz geboten.
Verfassungsänderungen
Vorschläge zu Veränderung der Verfassung waren unter anderem, den Satz: die „Freiheit, eine Religion anzunehmen“ in den Artikel mit aufzunehmen. Artikel 26 Absatz 3 solle hingegen dahingehend verändert werden, dass „Zwangsbekehrung“ ausdrücklich verboten werde. Dies könne den Missbrauch der vagen Definition durch die Behörden gegen Christen unterbinden.
Die Erklärung forderte zudem Änderungen des Strafgesetzbuches und die Aufhebung der Paragraphen, die Missionierung und Konversion unter Strafe stellen. Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Nepalesischen Rupien geahndet.
Ein weiterer Vorschlag war die Einrichtung einer nationalen interreligiösen Kommission, um die Prinzipien eines säkularen Staates zu stärken und die Grundrechte aller religiösen Minderheiten zu schützen. Die Kirchen sollen sich als religiöse Stiftungen registrieren lassen können, es sollen Friedhöfe für Angehörige religiöser Minderheiten bereitgestellt und Weihnachten und Ostern als gesetzliche Feiertage gewährleistet werden.
Eine seltene Gelegenheit
Pastor Bhab Ghale von der Nationalen Kirchengemeinschaft Nepals und dem Vereinigten Nationalen Nepalesischen Kirchenrat (UNNCC), erklärte, dass der Verfassungsänderungsprozess der Regierung eine seltene Gelegenheit biete, vergangenes Unrecht gegenüber religiösen Minderheiten wiedergutzumachen. „Wir hoffen, dass die Regierung unsere Vorschläge und Bedenken ernst nimmt und entsprechend handelt“, sagte er.
(uca – nm)
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