Gläubige in Buenos Aires Gläubige in Buenos Aires  (AFP)

Argentinien: Bischöfe warnen vor dem Kollaps der Behindertenhilfe

Der Exekutivrat der Argentinischen Bischofskonferenz (CEA) hat die nationale Regierung aufgefordert, dringend auf die prekäre wirtschaftliche Situation von Institutionen zu reagieren, die sich der Pflege von Menschen mit Behinderungen widmen. In einem Schreiben an Gesundheitsminister Mario Lugones warnten die Bischöfe vor einer Krise „gravierenden Ausmaßes“, die diese Strukturen infolge verzögerter und unzureichender staatlicher Beiträge betrifft.

Nach Angaben der Bischofskonferenz führen die fehlenden Mittel zu Defiziten, welche die grundlegenden Aspekte der Betreuung gefährden. Konkret gehe es um die Sicherstellung der Ernährung, die Bereitstellung von Medikamenten sowie die Auszahlung der Gehälter für das Personal, das die tägliche Assistenz der Betroffenen leistet.

Die Bischöfe wiesen darauf hin, dass die betroffenen Einrichtungen eine „stille und großzügige“ Aufgabe erfüllten, die das solidarische Engagement der Gesellschaft widerspiegele, insbesondere bei der Begleitung der Bedürftigsten. Die aktuelle Realität dieser Häuser sei in den letzten Tagen mit großer Deutlichkeit sichtbar geworden.

Unmittelbares Risiko für soziale Einrichtungen

Als eines der besonders betroffenen Beispiele nannten die Bischöfe das Werk „Cottolengo Don Orione“. Dort stehe die Kontinuität der Versorgung für rund 1.200 Menschen mit Behinderungen unter unmittelbarem Risiko. Die Verpflichtungen nationaler Stellen seien dort seit Ende 2025 nicht mehr reguliert worden, während gleichzeitig die Betriebskosten kontinuierlich stiegen.

Die Folgen dieser Entwicklung seien laut dem Schreiben bereits deutlich spürbar und zählen eine wachsende Verschuldung der Träger, das Risiko der Schließung einzelner Häuser sowie Einschränkungen bei der Aufnahme neuer Bewohner und eine Verschlechterung der Qualität der erbrachten Leistungen auf.

Forderung nach Einhaltung geltenden Rechts

Die Bischofskonferenz erinnerte die Behörden nachdrücklich an die Einhaltung des Gesetzes 24.901. Dieses regelt das System der Basisleistungen für den Sektor der Menschen mit Behinderungen und bildet die rechtliche Grundlage für die staatlichen Zahlungsverpflichtungen. Eine zeitnahe Lösung sei unumgänglich, um den Fortbestand der pflegerischen Infrastruktur im Land zu gewährleisten.

(sir - mg)

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02. April 2026, 15:48