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Papst Franziskus bei einem Papstbesuch in Brüssel 2024, hier mit Obdachlosen Papst Franziskus bei einem Papstbesuch in Brüssel 2024, hier mit Obdachlosen  (ANSA)

Belgien: Entschädigungen für Missbrauchsüberlebende

Die katholische Kirche des Landes hat ihre Null Toleranz-Politik gegenüber Missbrauch bekräftigt und bietet Überlebenden Entschädigungen sowie zusätzliche finanzielle Unterstützung für Therapiekosten an.

Bis Ende Februar 2026 seien neun Millionen Euro an Missbrauchsüberlebende ausgezahlt worden, teilte die belgische Bischofskonferenz am Montagabend mit. Bis zu 1.600 Anzeigen seien erstattet worden, davon seien 972 Opfer anerkannt und entschädigt worden.

Entschädigungen auch bei verjährten Verbrechen

Die Kirche wolle garantieren, dass auch Opfer verjährter Verbrechen angehört und anerkannt würden und diese Betroffenen, sofern sie es wünschten, eine finanzielle Entschädigung erhielten, so die Bischöfe in ihrer Erklärung, die Sir vorliegt. Die Höhe der Entschädigungen stehe im Einklang mit der Gerichtspraxis. Ziel sei, dass die Opfer verjährter wie nicht verjährter Verbrechen gleichbehandelt würden, so die Bischofskonferenz. Damit folgt sie der Empfehlung einer parlamentarischen Kommission in Belgien, einen allgemeinen Rechtsrahmen für alle Opfer sexuellen Missbrauchs zu schaffen.

Übernahme von Therapiekosten

Die Bischofskonferenz biete allen von ihr anerkannten Opfer von Straftaten innerhalb der Verjährungsfrist zusätzlich 3.000 Euro an, um den Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung zu erleichtern, hieß es weiter. Seit der Ankündigung im Oktober 2025 hätten über 550 Opfer diese Hilfe beantragt und erhalten.

Die Bischofskonferenz versicherte zudem, dass sie eine „Null Toleranz“-Politik gegenüber Missbrauch befolge. „Aktuelle oder schwerwiegende Vorfälle werden konsequent verfolgt und unterliegen der Meldepflicht. Die Staatsanwaltschaft wird informiert, der mutmaßliche Täter wird suspendiert und weitere Präventivmaßnahmen werden ergriffen. Auch das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom wird systematisch informiert und eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet.“

(sir – pr)

 

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03. März 2026, 12:51