UN-Vertreter warnt Israel vor Einführung der Todesstrafe
Die Vorschläge weckten „ernste Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung von Palästinensern“ und der Rechtsstaatlichkeit, aber auch der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, so Türk. Faktisch käme das von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und dem rechtsextremen Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, gewollte Gesetz nur für palästinensische Angeklagte zur Anwendung.
Türk: Keine fairen Verfahren
Menschenrechtskommissar Türk betonte, eine solche Vorschrift würde Israels Verpflichtungen gegenüber dem internationalen Recht zuwiderlaufen. Neben dem diskriminierenden Charakter verwies er auf das Fehlen eines Ermessensspielraums für Gerichte. Schon jetzt würden viele Palästinenser ohne faires Verfahren verurteilt. Auch diese Rechtspraxis in Gebieten unter israelischer Militärkontrolle stelle teils ein Kriegsverbrechen nach den Genfer Konventionen dar.
Das Gesetz war am 11. November in erster Lesung vom israelischen Parlament angenommen worden. Es sieht die Todesstrafe für Tötungsdelikte an Israelis vor, die „aus rassistischen Motiven“ und „mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden“, begangen werden. Es könnte auch rückwirkend angewandt werden, was ebenfalls in Widerspruch zu internationalen Rechtsnormen steht.
(kna - cs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.