Spanien: Kirche und Regierung einig bei Missbrauchszahlungen
Kern des nun gefundenen Kompromisses ist die Einbindung eines unabhängigen Ombudsmanns. Bisher hatten Betroffene nur die Möglichkeit, sich an die im September 2024 eingerichtete, kirchliche Kommission PRIVA zu wenden. Kritiker zweifelten jedoch an der Neutralität des Gremiums. Wer der Kommission misstraut, hat künftig die Option, seinen Fall über die Stelle des Ombudsmanns prüfen zu lassen, der einen Entschädigungsvorschlag erarbeiten soll. Sind alle Beteiligten damit einverstanden, wird er entsprechend umgesetzt. Bei Uneinigkeit wird der Fall zur weiteren Abstimmung an eine gemeinsame Kommission überwiesen. Das letzte Wort hat aber der Ombudsmann. Das Verfahren ist zunächst für ein Jahr angelegt und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Vollständige Wiedergutmachung
Mit der Unterzeichnung des Abkommens am Donnerstag hat sich die Regierung in Madrid – wie von der Kirche gefordert – verpflichtet, sich mit der Frage der „vollständigen Wiedergutmachung” für alle Minderjährigen zu befassen, die Opfer sexuellen Missbrauchs in irgendeinem Bereich des öffentlichen Lebens geworden sind. Darüber hinaus hat die Regierung zugestimmt, dass die finanziellen Entschädigungen steuerfrei sind, insbesondere sind sie von der Einkommensteuer befreit.
Spaniens Bischofskonferenz: Vatikan unterstützt Vorgehen
Der Vorsitzende der Spanischen Bischofskonferenz, Luis Argüello, würdigte das Abkommen als bedeutenden Schritt. Trotz des Schmerzes, den die Aufarbeitung für die Kirche mit sich bringt, gelte es, diese Situationen anzuerkennen. Ziel sei, dass die Wahrheit ans Licht komme und es Gerechtigkeit für die Opfer gebe. Bischof Argüello würdigte das Abkommen auch, weil es „Opfer aus anderen Bereichen wie Bildung oder Sport” einbeziehe und er lobte die Steuerbefreiung für Entschädigungszahlungen an Opfer. Wichtig sei die Unterstützung der PRIVA-Kommission, auch wenn Fälle bei Uneinigkeit der zur Überprüfung vorgelegt werden. Es handele sich um einen ergänzenden Weg, „eine weitere Zugangsmöglichkeit”, präzisierte der Bischofskonferenz-Vorsitzende und betonte, dass das Kirchenrecht in schweren Fällen die Aufhebung der Verjährung von Straftaten erlaubt, was im Zivilrecht nicht der Fall sei. Der Präsident der CEE betonte zudem, dass die Arbeit, die die Kirche in Spanien leistet, die Unterstützung des Vatikans hat.
Moralische Verpflichtung
Bischof Argüello betonte seinerseits, dass das System sehr gut funktioniere, und hob die moralische Verpflichtung der Kirche hervor. Jesús Díaz Sariego als Vertreter der Ordensleute betonte, dass die Kirche die einzige Institution im Land sei, die die Verantwortung für Straftaten dieser Art, die inzwischen verjährt sind, übernimmt. Er hob auch die Arbeit hervor, die in den letzten Jahren sowohl in der Prävention als auch in der Ausbildung in Schulen und anderen Bereichen geleistet wurde, sowie die gute Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz bei dieser gemeinsamen Arbeit. Zur neuen Vereinbarung erklärte er, dass sich „ein neuer Weg eröffnet“.
Justizminister Félix Bolaños, der in den vergangenen Monaten erheblichen Druck auf die Kirche ausgeübt hatte, äußerte sich am Donnerstag ebenso zufrieden: „Wir begleichen die moralische Schuld, die wir gegenüber den Opfern der Kirche hatten." Die Betroffenen seien jahrzehntelang auf „eine Mauer aus Schweigen, Vertuschung und Unverständnis" gestoßen. Jetzt sei der Staat endlich eingeschritten.
(vatican news/kna - sst)
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