Der italienische Bischof Mariano Crociata leitet die Comece Der italienische Bischof Mariano Crociata leitet die Comece 

EU-Bischöfe besorgt über Urteil zur Ehe

Der Verband von Bischofskonferenzen der Europäischen Union (Comece) ist besorgt über ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur gleichgeschlechtlichen Ehe.

Das Urteil (Rechtssache Wojewoda Mazowiecki) verpflichtet einen Mitgliedstaat, eine Ehe zwischen zwei EU-Bürgern gleichen Geschlechts anzuerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde, in dem sie ihre Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit ausgeübt haben. Die Führungsspitze der Comece erinnert demgegenüber in einer Erklärung von diesem Dienstag an die „anthropologische Sichtweise der Kirche, die auf dem Naturrecht basiert und die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau versteht“.

Der Verband der EU-Bischofskonferenzen bekräftigt zwar, dass er die Rolle der Rechtsprechung in der Europäischen Union in vollem Umfang anerkennt. Doch die Entscheidung des Gerichtshofs scheine die Zuständigkeiten in der EU nicht zu respektieren. Das Urteil könne nämlich Auswirkungen auf Fragen haben, die zum Kernbereich der nationalen Zuständigkeiten (im konkreten Fall ist das Polen) gehören.

Für einige Mitgliedsstaaten ist die Definition von Ehe Teil ihrer nationalen Identität

Die Comece betont „die Notwendigkeit eines umsichtigen und vorsichtigen Vorgehens in familienrechtlichen Fällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen“. Unzulässiger Einfluss auf die nationalen Rechtssysteme der EU-Mitgliedstaaten müsse vermieden werden. Das Urteil biete Gelegenheit, den aktuellen Stand und die Ausrichtung der EU-Rechtsprechung in dieser Frage genauer ins Auge zu fassen. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil anerkeannt, dass die Vorschriften über die Ehe „in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen“.

Die Bischöfe erinnern daran, dass Artikel 9 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union besagt, dass „das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen, nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Ausübung dieser Rechte gewährleistet wird“. Sie weisen außerdem darauf hin, dass für einige Mitgliedstaaten die Definition der Ehe Teil ihrer nationalen Identität ist.

Warnung vor antieuropäischer Stimmung

Das Urteil könnte aus ihrer Sicht den Druck zur Änderung des nationalen Familienrechts verstärken und zu einer Angleichung der eherechtlichen Wirkungen führen, obwohl die EU gar kein Mandat zur Harmonisierung des Familienrechts habe.

Das könnte auch die Rechtsunsicherheit erhöhen, fürchten die EU-Bischöfe. Und sie rufen nicht zuletzt die „derzeit schwierige Lage in der EU und die Polarisierung in unseren Gesellschaften“ in Erinnerung. In einem solchen Umfeld könnten „solche Urteile antieuropäische Stimmungen in den Mitgliedstaaten schüren und leicht für diesen Zweck instrumentalisiert werden“.

(comece – sk)
 

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09. Dezember 2025, 10:10