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Papst richtet Stiftung „Fratello Sole“ für eigene Stromversorgung ein

Papst Leo XIV. hat mit einem am 1. Juni 2026 erlassenen Chirografen die Errichtung der Stiftung „Fratello Sole“ verfügt. Die Neugründung dient der praktischen Umsetzung einer Rechtsverordnung, die bereits am 21. Juni 2024 durch Papst Franziskus auf den Weg gebracht worden war. Ziel der Maßnahme ist es, die Energieversorgung des Staates der Vatikanstadt sowie der angeschlossenen Institutionen langfristig auf eine nachhaltige Basis zu stellen.

Mario Galgano - Vatikanstadt

Die Stiftung erhält den Status einer öffentlich-rechtlichen vatikanischen Person mit eigener Vermögensverwaltung und administrativer Autonomie. Ihr operativer Schwerpunkt liegt in der extraterritorialen Zone von Santa Maria di Galeria. Dort soll eine sogenannte agrivoltaische Anlage entstehen, die neben der Versorgung der bestehenden Radiostation den gesamten elektrischen Energiebedarf der Vatikanstadt decken wird. Grundlage für das Vorhaben bildet ein bilaterales Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Italien, welches am 31. Juli 2025 unterzeichnet wurde und am 27. Mai 2026 in Kraft getreten ist.

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Führung der Stiftung

Das genehmigte Statut legt fest, dass die Führung der Stiftung gemeinsam durch das Governatorat des Staates der Vatikanstadt und die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls erfolgt. Für die erste Dreijahresperiode wurden die Präsidenten dieser beiden Behörden (Sr. Raffaella Petrini und Erzbischof Giordano Picinotti) zum Präsidenten beziehungsweise Vizepräsidenten der Stiftung ernannt, wobei diese Ämter im dreijährigen Turnus alternieren. Das Kontrollgremium besteht aus einem dreiköpfigen Verwaltungsrat, dessen drittes Mitglied direkt vom Papst ernannt wird. Die Überwachung der Buchführung liegt bei einem finanziell entlohnten Einzelrechnungsprüfer.

Der Aufgabenbereich der Organisation umfasst die Produktion, Verteilung und den Verkauf der gewonnenen Elektrizität. Zudem ist die Stiftung berechtigt, bei Bedarf weitere Anlagen für erneuerbare Energien an anderen Standorten zu errichten. Das benötigte Areal in Santa Maria di Galeria wird von der Güterverwaltung zur Verfügung gestellt, während das Gouvernement die logistische und infrastrukturelle Wartung sowie den Umweltschutz vor Ort koordiniert. Die Finanzierung erfolgt über die Erträge des Energievertriebs, Spenden sowie Zuweisungen des Vatikans. Ein zu erarbeitendes Reglement soll binnen drei Monaten nach der Konstituierung die genauen operativen Abläufe definieren.

(vatican news)

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02. Juni 2026, 12:36