Piusbruderschaft lehnt Dialog ab - Bischofsweihen bestätigt
Von Salvatore Cernuzio – Vatikanstadt
Nein zu einem „spezifisch theologischen“ Dialog, wie ihn der Heilige Stuhl vorgeschlagen hat, da dabei weder die „Texte des Konzils korrigiert", noch die „Legitimität der Liturgiereform in Frage gestellt" würden. Ja hingegen zu den für den kommenden 1. Juli vorgesehenen Bischofsweihen. So antwortet die Priesterbruderschaft St. Pius X. mit einem Schreiben ihres Generaloberen an den Präfekten des Dikasteriums für Glaubenslehre, nach einem Treffen vom 12. Februar im Vatikan.
Diese Begegnung hatte Fernández in einer anschließenden Mitteilung als „herzlich“ und „aufrichtig“ bezeichnet. Demnach habe er den Mitgliedern der Bruderschaft vorgeschlagen, einen „spezifisch theologischen Dialog“ aufzunehmen, mit einer „klar definierten Methodik zu Themen, die bislang nicht ausreichend präzisiert worden sind“. Mit dem Vorschlag war die Bitte verbunden, die am 2. Februar angekündigten Bischofsweihen auszusetzen, da sie „einen entscheidenden Bruch der kirchlichen Gemeinschaft (Schisma) mit schwerwiegenden Folgen für die Bruderschaft insgesamt“ bedeuten würden.
Pagliarani hatte vor einer Woche mitgeteilt, er werde den vatikanischen Vorschlag dem Generalrat der Bruderschaft vorlegen und bestätigte nun, dass man sich „die notwendige Zeit zur Prüfung“ genommen habe. Am 18. Februar ging die Antwort an Kardinal Fernández ein, unterzeichnet von den fünf Mitgliedern des Generalrats.
Der Vorschlag zum Dialog
In dem Schreiben an Kardinal Fernández äußert der Generalobere der sogenannten Lefebvrianer – benannt nach Bischof Marcel Lefebvre, der die Vereinigung in den 1970er Jahren im Widerstand gegen die Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils gegründet hatte – einerseits seine Freude über die „neue Öffnung zum Dialog“ als „positive Antwort“ auf den bereits im Januar 2019 von ihm selbst unterbreiteten Vorschlag zu einer lehrmäßigen „Diskussion“, und zwar „in einem ruhigen und friedlichen Moment, ohne den Druck oder die Drohung einer möglichen Exkommunikation“.
Andererseits weist Pagliarani den Vorschlag des Heiligen Stuhls zurück. Ein gemeinsamer Dialog könne nicht dazu führen, „gemeinsam festzulegen, was die ‚Mindestvoraussetzungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche‘ wären“, da „die Texte des Konzils nicht korrigiert und die Legitimität der Liturgiereform nicht in Frage gestellt werden können“.
„Das Konzil“, so Pagliarani weiter, „ist kein Ensemble frei interpretierbarer Texte: Es ist seit sechzig Jahren von den aufeinanderfolgenden Päpsten entsprechend klarer lehrmäßiger und pastoraler Ausrichtungen rezipiert, weiterentwickelt und angewandt worden. Diese offizielle Lesart kommt etwa in bedeutenden Dokumenten wie Redemptor hominis, Ut unum sint, Evangelii gaudium oder Amoris laetitia zum Ausdruck. Sie zeigt sich ebenso in der Liturgiereform, verstanden im Licht der in Traditionis custodes bekräftigten Prinzipien. All diese Dokumente verdeutlichten, dass der lehrmäßige und pastorale Rahmen, in dem der Heilige Stuhl jede Diskussion einordnen will, bereits festgelegt ist.“
Weihen bestätigt
„Aus diesen Gründen“, so Pagliarani weiter, „im gemeinsamen Bewusstsein, dass wir in der Lehre keine Einigung erzielen können, scheint mir der einzige Punkt, auf dem wir uns begegnen können, die Liebe zu den Seelen und zur Kirche zu sein.“
Der Verantwortliche der Piusbruderschaft – die faktisch die Legitimität des aus der Liturgiereform hervorgegangenen Ritus nicht anerkennt – erklärt daher, er könne „die Perspektive und die Zielsetzung, in deren Namen das Dikasterium im gegenwärtigen Moment eine Wiederaufnahme des Dialogs vorschlägt, nicht akzeptieren; ebenso wenig die Verschiebung des Termins vom 1. Juli“. Die Weihe neuer Bischöfe werde daher als „konkreter kurzfristiger Bedarf für das Überleben der Tradition“ bestätigt.
Die Erklärung von Kardinal Fernández
In seiner Mitteilung vom 12. Februar hatte Kardinal Fernández erklärt: Von Seiten des Heiligen Stuhls wurde erneut bekräftigt, dass die Weihe von Bischöfen ohne Mandat des Papstes – der die höchste ordentliche, volle, universale, unmittelbare und direkte Vollmacht besitzt (vgl. CIC, can. 331; Dogmatische Konstitution Pastor aeternus, Kap. I und III) – einen entscheidenden Bruch der kirchlichen Gemeinschaft (Schisma) mit schwerwiegenden Folgen für die Bruderschaft als Ganzes bedeuten würde (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ecclesia Dei, 2. Juli 1988, Nrn. 3 und 5c; Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erläuternde Note, 24. August 1996, Nr. 1).
(vatican news – bp)
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