Finanzaufsichtsbehörde im Vatikan Finanzaufsichtsbehörde im Vatikan 

Papst Leo XIV. reformiert die vatikanische Finanzaufsichtsbehörde

Das vatikanische Presseamt hat an diesem Dienstag ein neues handschriftliches Dekret (Chirograph) von Papst Leo XIV. sowie die dazugehörigen reformierten Statuten der Finanzaufsichts- und Informationsbehörde (ASIF) vorgelegt.

Vatican News

Das am 25. Juni 2026 unterzeichnete Dokument dient der Modernisierung der internen Organisation und passt das Statut an die jüngsten Rechtsentwicklungen im Vatikan an, darunter die Kurienreform durch die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium sowie die neuen Personalregulierungen der Römischen Kurie vom November 2025.

In dem Erlass betont das Kirchenoberhaupt, dass Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht im wirtschaftlichen Handeln wesentliche Säulen einer guten Verwaltung und des Dienstes am Gemeinwohl seien. Der Heilige Stuhl setze damit seinen Weg fort, die Aufsichtsmechanismen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Einklang mit internationalen Standards und den vatikanischen Besonderheiten zu stärken. Die ASIF nimmt hierbei die Rolle der zuständigen Aufischt- und Regulierungsinstitution ein.

Struktur und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde

Das neue Statut verankert im ersten Titel die Rechtsnatur der Behörde als eine mit dem Heiligen Stuhl verbundene Institution, die mit kanonischer und ziviler Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist und ihren Sitz im Staat der Vatikanstadt hat. Der ASIF wird für die Erfüllung ihrer Aufgaben ausdrücklich die volle operative Autonomie und Unabhängigkeit zugesichert. Zu den Kernkompetenzen gehören die Aufsicht und Regulierung in der Geldwäscheprävention, das Finanzinformationswesen – einschließlich der Analyse von Verdachtsmeldungen und der internationalen Kooperation – sowie die prudenzielle Aufsicht über alle Einrichtungen, die professionell Finanzaktivitäten ausüben.

Zudem sieht das Statut vor, dass die Behörde ein System zur alternativen Streitbeilegung zwischen Finanzdienstleistern und Nutzern bereitstellen kann. Zur Finanzierung erhält die ASIF ein Budget, das durch Beiträge der Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA), des Governorats der Vatikanstadt und der beaufsichtigten Finanzinstitute gedeckt wird, wobei der Wirtschaftsrat die jeweiligen Anteile festlegt. Die Behörde unterliegt einer strengen Berichtspflicht und muss dem Wirtschaftsrat jährlich einen Tätigkeitsbericht sowie die Haushaltspläne zur Genehmigung vorlegen. Ein Jahresbericht wird zudem auf der eigenen Website veröffentlicht.

Neue Leitungsstruktur und operative Trennung

Die institutionelle Führung wird durch die Reform verschlankt und liegt künftig bei einem Direktor, der vom Papst für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird. Der Direktor fungiert als rechtlicher Vertreter, trägt die Verantwortung für die Wirksamkeit der Behörde und sorgt für die strikte Trennung der operativen Funktionen sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards. Unterstützt wird er von einem Vizedirektor, der ebenfalls für fünf Jahre ernannt wird und bei einer Sedisvakanz – dem Zeitraum zwischen dem Tod oder Rücktritt eines Papstes und der Wahl seines Nachfolgers – die laufenden Geschäfte weiterführt.

Die Behörde gliedert sich operativ in drei spezialisierte Abteilungen: Das Büro für Aufsicht und Regulierung im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung; das Büro für Finanzinformationen; sowie das Büro für prudenzielle Aufsicht und Regulierung.

Ergänzt wird diese Struktur durch einen Leiter der Rechtsabteilung, der die ASIF gerichtlich vertritt, das Sanktionswesen rechtlich begleitet und für den Schutz der Grundrechte im Rahmen der Finanzaufklärung zuständig ist. Bei der Auswahl des Personals und der fünfjährigen Ernennung von Beratern (Konsultoren) ist laut Statut darauf zu achten, dass diese keine Interessenkonflikte aufweisen und nach Möglichkeit die Universalität der katholischen Kirche widerspiegeln. Sämtliche Daten, Dokumente und Informationen der Behörde unterliegen dem Amtsgeheimnis und dürfen ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

(vatican news)

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30. Juni 2026, 12:09