Papst Leo warnt Kirchenrichter vor übertriebener Einfühlung
Bei der richterlichen Tätigkeit trete oft eine Spannung zwischen Wahrheit und Nächstenliebe zutage, so der Papst, der selbst ausgebildeter Kanonist ist und in seiner Laufbahn auch als Kirchenrichter wirkte. „Manchmal besteht die Gefahr, dass eine übermäßige Einfühlung in die oft schwierigen Lebensumstände der Gläubigen zu einer gefährlichen Relativierung der Wahrheit führt“, sagte Leo. Das könne bei jedem Prozess vor dem Kirchengericht vorkommen, nicht nur bei Ehenichtigkeitsverfahren, bei diesen allerdings führe das übertriebene Sich-Hineinversetzen in die Lage der Ehepartner mitunter „zu seelsorgerisch motivierten Entscheidungen ohne solide objektive Grundlage“, warnte der Papst. Dann leide die Fairness des Verfahrens.
Zugleich dürfen Barmherzigkeit und unbedingter Respekt vor den Gläubigen in keinem Prozess fehlen, wie Leo weiter erläuterte. Der Wunsch nach einer „kalten und distanzierten Bestätigung der Wahrheit“ lasse nämlich manchmal „die Gebote der Nächstenliebe außer Acht, die in allen Phasen eines Prozesses präsent sein müssen“.
In diesem Sinn mahnte Leo die Kirchenrichter dazu, ihr Handeln stets an der Nächstenliebe auszurichten, die „das ewige Heil in Christus und der Kirche sucht, was das Festhalten an der Wahrheit des Evangeliums einschließt“. Oberstes Gesetz der Kirche sei das Heil der Seelen, und das sei der Horizont, „innerhalb dessen alle kirchliche Rechtstätigkeit verortet sein muss“. So werde der Dienst des Richters an der Wahrheit der Gerechtigkeit „ein liebevoller Beitrag zum Seelenheil“, erklärte der Papst.
Leo wie die Vorstellung zurück, wonach ein Prozess ein Konflikt zwischen widerstreitenden Interessen sei. Vielmehr diene er dazu, „Wahrheit und Gerechtigkeit im jeweiligen Fall zu erkennen“. Die Erfahrung zeige die Vorzüge des sogenannten „kontradiktorischen Verfahrens“ - diese Form der Gerichtsverhandlung zeichnet sich dadurch aus, dass beide Seiten rechtliches Gehör erhalten, Beweise einbringen und auf die Argumente der Gegenseite reagieren können. Auch die Ermittlungsphase bezeichnete der Papst als entscheidend. „Der Richter muss unter Wahrung seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit den Streitfall anhand der im Verfahren zutage getretenen Elemente und Argumente entscheiden“, erklärte Leo. Würden diese Grundsätze der Gerechtigkeit missachtet, dann könne es dazu kommen, dass ähnliche Fälle vor Gericht ungleich behandelt werden.
Schnelle Ehenichtigkeit? Sorgfältig prüfen, sagt Leo
Leo kam an diesem Punkt auf die beschleunigten Verfahren zur Feststellung einer Ehenichtigkeit zu sprechen, die Papst Franziskus 2015 ermöglicht hatte. In diesen Fällen müsse am Diözesangericht „die auf den ersten Blick offensichtliche Nichtigkeitsgrundlage, die das Kurzverfahren ermöglicht, sehr sorgfältig geprüft werden“, mahnte der Papst. In jedem Fall sei es „das ordnungsgemäß durchgeführte Verfahren selbst, das die Ungültigkeit bestätigt oder die Notwendigkeit eines ordentlichen Verfahrens feststellt“. Das kirchliche Eherecht müsse „weiterhin mit wissenschaftlicher Seriosität und Treue zum Lehramt studiert und angewendet“ werden.
Zum Abschluss zollte der Papst den Richtern der Rota Anerkennung für ihre „hohe und anspruchsvolle“ Aufgabe. „Ihr seid berufen, die Wahrheit streng, aber nicht starr zu verteidigen und die Nächstenliebe ohne Unterlassung zu üben“, sagte er den Kirchenrichtern.
Die „Sacra Rota Romana“ gilt als das älteste Gericht Europas. Es entstand im 12. Jahrhundert in Rom aus der rechtsberatenden Tätigkeit von Kardinälen. In der Praxis ist die Rota überwiegend mit der Berufung in kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren beschäftigt.
(vatican news – gs)
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