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Franziskus bei seiner Irlandreise im August 2018 Franziskus bei seiner Irlandreise im August 2018 

70 Jahre Menschenrechte – wie denkt Papst Franziskus darüber?

Er wird autokratisch regiert, und auf der Führungsebene haben nur Männer das Sagen – hat der Vatikan ein Problem mit Menschenrechten?

Stefan von Kempis – Vatikanstadt

Genau siebzig Jahre nach der feierlichen UNO-Erklärung der Menschenrechte lohnt sich ein Blick darauf, wie Papst Franziskus zu dem Text steht. In seiner Neujahrsrede an Diplomaten hat er sich zu Beginn des Jahres 2018 ausführlich dazu geäußert.

Ein „wichtiges Dokument“ nennt der Papst die UNO-Erklärung: „Aus christlicher Sicht besteht eine bedeutende Beziehung zwischen der Botschaft des Evangeliums und der Anerkennung der Menschenrechte.“ Das liegt daran, dass beide die „Würde des Menschen“ in den Mittelpunkt stellen.

Skepsis gegenüber ‚neuen Menschenrechten‘

Die Menschenrechtserklärung sei damals in Paris formuliert worden, „um die Mauern niederzureißen, welche die Menschheitsfamilie trennen“, so Franziskus. „Wir müssen jedoch feststellen, dass im Laufe der Zeit, vor allem im Anschluss an die sozialen Unruhen der 68er-Jahre, die Interpretation einiger Rechte fortschreitend derart abgeändert wurde, dass diese eine Vielzahl ‚neuer Rechte‘ einschließt, die oft im Widerspruch zueinander stehen.“ Und an diesem Punkt meldet der Vatikan Widerspruch an.

Bei den ‚neuen Rechten‘ hat der Heilige Stuhl vor allem die Themen Abtreibung und Euthanasie, aber auch die Heirat von zwei Personen desselben Geschlechts im Sinn. „Es kann die auf gewisse Weise paradoxe Gefahr bestehen, dass im Namen der Menschenrechte moderne Formen von ideologischer Kolonisierung der Starken und Reichen zum Schaden der Armen und Schwachen entstehen.“

Nicht nur Rechte - auch Pflichten

Trotzdem betont der Vatikan die universelle Gültigkeit der Menschenrechte. Die „Traditionen einzelner Völker“ dürften „nicht als Vorwand benutzt werden, um die gebührende Beachtung der von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Grundrechte zu unterlassen“.

Den Menschenrechten stellt Papst Franziskus auch Menschenpflichten an die Seite: „Jedes Individuum hat auch Pflichten gegenüber der Gesellschaft… Beim angemessenen Hinweis auf die Rechte jedes Menschen muss in Betracht gezogen werden, dass jeder von uns Teil eines größeren Leibes ist. Wie bei jedem menschlichen Leib, so geht es auch unserer Gesellschaft gut, wenn jedes Mitglied seine Aufgabe erfüllt und sich bewusst ist, dass es dem Gemeinwohl dient.“

(vatican news)
 

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09. Dezember 2018, 13:44
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