Schulkinder in Rumänien beim Unterricht (Agentur-Archivbild, 2024) Schulkinder in Rumänien beim Unterricht (Agentur-Archivbild, 2024)  (AFP or licensors)

D: Bundesweit neuer Religionsunterricht startet in Niedersachsen

Am 13. August startet Niedersachsen ins neue Schuljahr. Dann fällt auch der Startschuss für das Fach „Christliche Religion" - ein ganz neues Modell des Religionsunterrichts. Es ersetzt zunächst in den ersten und fünften Klassen den bisherigen evangelischen und katholischen Religionsunterricht und wird von den beiden großen Kirchen gemeinsam verantwortet. Es handelt sich um eine bundesweite Premiere.

Themen wie Freiheit, Verantwortung und Gerechtigkeit sollen aus christlicher Perspektive behandelt und zugleich mit anderen religiösen, philosophischen und weltanschaulichen Sichtweisen verknüpft werden. Grundlage ist ein gemeinsam entwickelter Lehrplan des Landes, der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Bistümer. Die Einführung sei unter anderem eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen, sagte der katholische Osnabrücker Bischof Dominicus Meier der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Kinder nach Konfessionen zu trennen, ist für viele Menschen nicht mehr plausibel." Zudem könne in manchen Regionen ein getrennter Religionsunterricht wegen fehlender Lehrkräfte künftig nicht mehr gewährleistet werden. Nach Meiers Worten lernen junge Menschen im neuen Religionsunterricht, Gemeinsamkeiten zu erkennen und zugleich einen wertschätzenden Umgang mit bleibenden Unterschieden zu pflegen. „Das ist ein Beitrag zur ökumenischen Entwicklung und zu einer konstruktiven, wertschätzenden gesellschaftlichen Dialogkultur."

„Beitrag zur ökumenischen Entwicklung und zu einer konstruktiven, wertschätzenden gesellschaftlichen Dialogkultur.“

Der evangelische Oldenburger Bischof Thomas Adomeit erklärte auf Anfrage: „Evangelische und katholische Kirche verantworten den Religionsunterricht künftig gemeinsam, weil wir jungen Menschen so die Breite und Vielfalt des christlichen Glaubens erschließen können, ohne die konfessionellen Profile zu verwischen." Zugleich helfe das Fach Schülerinnen und Schülern, Orientierung zu finden und Gemeinschaft zu erleben. Das sei eine Zukunftsaufgabe für die Gesellschaft, so der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.Der Religionsunterricht wird in Deutschland von Staat und Religionsgemeinschaften gemeinsam verantwortet. Neben dem Fach „Christliche Religion" gibt es in Niedersachsen weiterhin jüdischen, islamischen und alevitischen Religionsunterricht, sofern die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch das Fach Werte und Normen bleibt bestehen.

Bundesweit sehr unterschiedliche Konzepte für das Fach Religion

Dank des Föderalismus und historischer Entwicklungen gibt es in Deutschland viele verschiedene Formen des Religionsunterrichts: Konfessionsgebunden, kooperativ, christlich, interreligiös. Gemeinsam ist ihnen, dass der Religionsunterricht als ordentliches Schulfach gilt - denn so steht es im Grundgesetz.In Artikel 7, Absatz 3 heißt es: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

Der Münsteraner Jurist Hinnerk Wißmann erläutert, der Staat gewähre den Kirchen Zugang zur Schule durch ein ordentliches Unterrichtsfach, „weil sie dort von ihrer jeweiligen Wahrheit künden, was der neutrale Staat nicht kann". Religiöse Lehren ersetzten die demokratische Bestimmung des Inhalts in den anderen Fächern. Langjähriger Standard in Deutschland ist der Religionsunterricht in den Fächern „Evangelische Religion" und „Katholische Religion". Doch aufgrund des gesellschaftlichen Wandels nimmt die Zahl von Schülerinnen und Schülern anderer Religionen und Konfessionen und solcher ohne Bekenntnis zu. Das erfordert neue Konzepte.

Neue Konzepte nötig

Inzwischen wird - je nach Zahl der entsprechenden Schülerinnen und Schüler und Verfügbarkeit von Lehrkräften - vielerorts auch jüdischer und islamischer Religionsunterricht angeboten. In Nordrhein-Westfalen gibt es außerdem syrisch-orthodoxen, orthodoxen und alevitischen Religionsunterricht. Berlin hat zudem ein Angebot für buddhistische Kinder.Als Alternative zum konfessionsgebundenen Religionsunterricht ist zumeist ein Fach wie „Ethik", "Werte und Normen" oder „Praktische Philosophie" üblich, das als Wahlpflichtfach angeboten wird.

Überkonfessionelle Kooperationen

In mehreren Bundesländern gibt es inzwischen überkonfessionelle Kooperationen. „Die Grundidee ist jeweils: Es bleibt bei einer getrennten inhaltlichen Begründung der Unterrichtsinhalte, also auch bei einer jeweiligen klaren konfessionellen Verantwortung - bei gleichzeitiger Pragmatik in der Organisation und Durchführung", erklärt Wißmann. In Nordrhein-Westfalen haben die (Erz-)Bistümer Aachen, Münster, Essen, Paderborn und Köln mit der Evangelischen Landeskirche vereinbart, dass evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden können. Schulen können die Kooperation beantragen, wenn dort zuvor Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist. Im Wechsel zwischen Lehrkräften beider Konfessionen betont der konfessionell kooperative Religionsunterricht („kokoRU") laut dem Schulministerium die "verbindenden Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens und bietet zugleich Raum für die jeweiligen konfessionellen Sichtweisen".  

Im Südwesten Deutschlands haben die (Erz-)Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart 2005 mit den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg vereinbart, dass der Religionsunterricht konfessionell-kooperativ erteilt werden kann. Hier gilt: Der „kokoRU" muss von der Schule jeweils für einen Standardzeitraum von zumeist zwei Jahren beantragt werden. Die konfessionell abwechselnd eingesetzten Lehrkräfte benötigen vorab eine einführende Fortbildung. Im bayerischen Konzept werden personelle Engpässe geregelt: Katholische und evangelische Kinder können im Bedarfsfall zusammen unterrichtet werden, wenn nicht mehr genügend Schülerinnen und Schüler für getrennt-konfessionelle Gruppen vorhanden sind. In diesem Fall soll eine Lehrkraft unterrichten, die der gleichen Konfession angehört wie die Mehrzahl der zu unterrichtenden Schüler.

Hintergrund zu Niedersachsen

In Niedersachsen wird ab dem Schuljahr 2026/27 an allen Schulen das Fach „Christliche Religion" eingeführt. Es ersetzt die bisherigen Unterrichtsfächer Evangelische Religion und Katholische Religion. Seine ausführliche Bezeichnung: „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen". Heiner Wilmer, damals noch Bischof von Hildesheim, hatte die dem neuen Fach zugrundeliegende Vereinbarung im September 2025 mitunterzeichnet. Er erklärte damals, das neue Fach zeige Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf, reflektiere sie und mache so konfessionelle Vielfalt zum Thema: „Dabei fördert es die Fähigkeit zu einer differenzierten Wahrnehmung und zur Identitätsbildung."

Unterschiede wie Amtsverständnis, Abendmahlsverständnis und Rolle des Papstes

Der Christliche Religionsunterricht knüpft damit an die bisherige konfessionelle Kooperation an, geht aber laut Wißmann darüber hinaus, weil er gemeinsame Inhalte festlegt. „Das ist jedenfalls anspruchsvoll, weil die Frage nach dem Umgang mit Differenzen beantwortet werden muss, und zwar nicht durch einfaches Weglassen und eine bloße Amalgierung", also der Verschmelzung zu etwas Neuem. Als Beispiele für solche Differenzen nannte der Experte das Amtsverständnis, das Abendmahlsverständnis und die Rolle des Papstes. Für den richtigen Umgang mit Differenzen braucht es laut Wißmann geeignete Prozesse. Nach seiner Einschätzung müssten diese sich am Hamburger Religionsunterricht „für alle" orientieren - „denn in beiden Fällen gibt es unhintergehbare Unterschiede zwischen den Akteuren". Allerdings bewerten andere Rechtswissenschaftler die Gleichheit zwischen den Konfessionen beim Christlichen Religionsunterricht höher."

Hamburg: Religionsunterricht für alle

„Religionsunterricht für alle": Dieses kooperative Hamburger Modell gilt als Vorreiter, weil es über die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen hinaus auch andere Religionen mit einbezieht und die Vielfalt der Religionen betrachtet. Er wird gleichberechtigt von der Evangelischen Kirche, der Alevitischen Gemeinde, den Islamischen Religionsgemeinschaften, der Jüdischen Gemeinde und der katholischen Kirche verantwortet. Weitere religiöse Perspektiven werden informell einbezogen. Ziel ist laut dem Hamburger Rahmenplan Religion, auch religionsfernen Schülern Erfahrungsräume und Lernchancen zu bieten. Vor allem komme es darauf an, „miteinander nach Orientierungen im Fühlen und Denken, im Glauben und Handeln zu suchen". Vom Hamburger Modell zu unterscheiden ist das Brandenburger Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde". Während der „Religionsunterricht für alle", wie in Artikel 7 des Grundgesetzes beschrieben, von den Religionsgemeinschaften getragen wird, ist das Brandenburger Fach ein staatliches Religionskunde-Angebot, wie Wißmann betont. Damit zählt es verfassungsrechtlich nicht als Religionsunterricht.

(kna - sst) 

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09. August 2026, 15:30