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Dominique Hopfenzitz, Direktor der Caritas für das Bistum Münster, weist darauf hin, dass der Sozialstaat nicht allein auf Solidarität beruht Dominique Hopfenzitz, Direktor der Caritas für das Bistum Münster, weist darauf hin, dass der Sozialstaat nicht allein auf Solidarität beruht 

D: Caritas fordert Vorrang von Pflege vor Privatvermögen

Explodierende Pflegekosten führen nach Beobachtung der Caritas im Bistum Münster zu einem stärkeren Zugriff auf Privatvermögen. In einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schlägt der Diözesan-Caritas Direktor Dominique Hopfenzitz zur Finanzierung der eigenen Pflege Abhilfe im Form von Darlehen vor.

Angesichts eines durch steigende Pflegekosten zunehmend in Bedrängnis geratenden Gesundheitssystems verweist der Caritasdirektor auf die Wichtigkeit des Prinzips der Subsidiarität. So beruhe der Sozialstaat nicht allein auf Solidarität. Er verlange durchaus auch, „dass Menschen zunächst ihre eigenen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor die Gemeinschaft einspringt“. Der Wunsch, den eigenen Nachkommen Ersparnisse oder ein Haus zu hinterlassen, sei legitim, doch werde es problematisch, wenn Privatvermögen frühzeitig gezielt übertragen werde, damit ein späterer Zugriff darauf für die Finanzierung der eigenen Pflege vermieden werden kann. „So werden finanzielle Lasten auf die Solidargemeinschaft verlagert, obwohl private Mittel ursprünglich vorhanden waren“, beanstandet Hopfenzitz.

Rückforderungsfrist erhöhen

Infolgedessen fordert er, dass die langfristige Sicherung einer verlässlichen Pflegeversorgung Vorzug vor dem Schutz privater Vermögensinteressen habe müsse. Vor diesem Hintergrund schlägt er eine Unterstützung der Versorgung zur Pflege durch Gewährung eines Darlehen vor: „So lässt sich die notwendige Versorgung sicherstellen, während der Staat den entsprechenden Vermögensanteil zu einem späteren Zeitpunkt zurückerhält“. Daneben verlangt Hopfenzitz, es solle ebenso „die Rückforderungsfrist bei Schenkungen – also der Zeitraum, in dem verschenktes Vermögen zur Finanzierung der Pflege wieder herangezogen werden kann – von zehn auf 25 Jahre verlängert werden“.

(kna – sc)

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20. Juli 2026, 12:26