Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) veröffentlicht an diesem Mittwoch einen „Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“.  Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) veröffentlicht an diesem Mittwoch einen „Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“.  

D: Ratgeber für Aktenrecherche zu Missbrauchsopfern veröffentlicht

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat an diesem Mittwoch einen „Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“ veröffentlicht. Durch Aufklärung über Rechte, Herausforderungen und praktische Schritte will die USBKM Betroffenen den Zugang zu Archiven und Informationen bei Behörden erleichtern.

Darüber hinaus dient der Leitfaden auch als Unterstützung bei der Aufarbeitung. 

Dies teilt die UBSKM in einer Pressemitteilung mit. Zur Aufarbeitung der Vergangenheit kann für Betroffene sexualisierter Gewalt die Akteneinsicht ein wesentlichen Baustein darstellen. Dabei ist der Zugriff zu den Information zum Missbrauchsgeschehen entscheidend, denn er ermöglicht „sich mit der Gewalt als wichtigen Teil ihrer Biografie auseinanderzusetzten und materielle Forderungen – etwa nach dem Sozialen Entschädigungsrecht – zu stellen, so die Pressemitteilung.

Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Aufarbeitungskommission fordert aufgrund dessen ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für Betroffene, welches „möglichst niederschwellig gewährt werden“ müsse. Die Aktenrecherche kann sich für Betroffene in zweierlei Hinsicht kräftezehrend darstellen. Auf der einen Seite steht die Auseinandersetzung mit der Akte selbst, der Konfrontation der Beschreibung des Gewaltgeschehens aus einer Fremdperspektive. Auf der andren Seite stellt die Betroffenen das Auffinden der Akte derzeit vor Herausforderungen, da häufig unklar ist, wo die Akte lagert und wie Einsicht beantragt werden kann.

Harte Erfahrungen für Betroffene

Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei UBSKM, wird den Tag, an dem sie ihre Akte eingesehen hat, lange nicht vergessen können. Für Betroffene sei es eine harte Erfahrung. „Deshalb brauchen sie Unterstützung bei der Aktenrecherche und müssen wissen, was auf sie zukommt.“

Der von der Universität Heidelberg erstellte Rechercheratgeber soll Betroffene die eigenständigen Aktenrecherche und Akteneinsicht ermöglichen. Dazu enthält der Leitfaden übergeordnete, für das gesamte Bundesgebiet geltende Informationen und Regelungen. Darüber hinaus behandelt er Herausforderungen zum Thema Aktenrecherche als auch praktische Hinweise zur Recherche in verschiedenen Tatkontexten (beispielsweise zu Missbrauch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder im kirchlichen Kontext).  Die Co-Autorin des Ratgebers, Jessica Wrzenzycki erklärt: „Obwohl strukturelle Hürden weiter bestehen, hilft die Publikation bei der Suche nach Akten und gibt Tipps, wie diese eingesehen werden können.“

Unterstützung für Forschende

Der Rechercheratgeber soll in zweiter Instanz auch als Unterstützung für Forschende dienen, die sexualisierte Gewalt in Institutionen aufarbeiten wollen und dafür Zugang zu Akten benötigen. Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen wird durch ein Zurückhalten der Akten immer wieder behindert.

(ubskm– sc)

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15. Juli 2026, 13:50