Schweiz: Ex-Politikerin wegen Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen
Der Fall hatte im September 2024 für landesweite Empörung und internationale Schlagzeilen gesorgt. Ameti hatte in einem privaten Schießkeller einen Auktionskatalog als Zielscheibe zweckentfremdet. In diesem Katalog befand sich die Reproduktion eines Mariengemäldes („Maria mit Kind“), das durch die Schüsse massiv durchlöchert wurde. Bilder der Aktion gelangten über soziale Medien an die Öffentlichkeit.
Der Vorwurf: Gefährdung des Religionsfriedens
Die Zürcher Staatsanwaltschaft sowie mehrere Nebenkläger brachten den Fall vor Gericht. Der zentrale Vorwurf lautete auf Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Gefährdung des Religionsfriedens. Die Kläger argumentierten, dass die gezielte Beschießung eines zentralen religiösen Symbols der christlichen Welt das Empfinden der Gläubigen in schwerwiegender Weise verletze.
Sanija Ameti, die sich bereits kurz nach dem Vorfall öffentlich entschuldigt und um Vergebung gebeten hatte, machte während der Hauptverhandlung an diesem Mittwochmorgen keine weiteren Aussagen.
Das Urteil: Geldstrafe und Probezeit
Am frühen Mittwochnachmittag verkündete das Gericht den Schuldspruch. Das Zürcher Bezirksgericht blieb mit seinem Strafmaß jedoch hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück und zeigte sich milder.
Ameti wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine effektiv zu zahlende Buße von 500 Franken. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Handlung über eine bloße Geschmacklosigkeit hinausgehe und den Kernbereich des religiösen Empfindens Dritter herabwürdige. Die öffentliche Verbreitung der Bilder habe die Störung der Glaubensfreiheit vollendet. Mit dem Urteil setzt die Zürcher Justiz eine Grenze bei der Provokation gegenüber religiösen Gemeinschaften, berücksichtigt aber gleichzeitig die gezeigte Reue der Beschuldigten.
(pm/kath.ch - mg)
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