D/Österreich: Kommissionen gegen Missbrauch
Der Kommission gehören neben der Vorsitzenden sechs weitere Mitglieder an, die über Expertise in den Bereichen Psychiatrie, Psychologie, Recht und Pädagogik verfügen. Drei Mitglieder der Kommission sind neu in dieser Aufgabe, vier Mitglieder waren schon in der Kommission von 2010 bis 2025 tätig.
Die Neuaufstellung der Kommission war notwendig geworden, weil Waltraud Klasnic nach über 15 Jahren ihre Agenden im Bereich des Opferschutzes an List übergeben hat. List war seit der Gründung der UOK im April 2010 Kommissionsmitlied. Alle Kommissionsmitlieder wirken ehrenamtlich.
Klasnic jetzt Ehrenvorsitzende
Auf Antrag von List wurde die bisherige UOK-Vorsitzende Waltraud Klasnic zur Ehrenvorsitzenden ernannt. Die UOK hat in den mehr als 15 Jahren ihres Bestehens von April 2010 bis Ende 2025 über 3.500 positive Entscheidungen über finanzielle und psychologische Hilfeleistungen für Betroffene von physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt in der Höhe von mehr als 38 Millionen Euro getroffen. Rund die Hälfte der Betroffenen hatte Formen von sexueller Gewalt erlebt. Die katholische Kirche hat alle Entscheidungen der UOK umgesetzt.
List betonte, dass die neu konstituierte Kommission ihre Tätigkeit mit Engagement und Konsequenz im Interesse der Betroffenen fortsetzen wird. Ein besonders wichtiger Schwerpunkt des Opferschutzes - so List - wird neben der Unterstützung von Betroffenen auf der Prävention liegen.
10 Jahre staatliche Kommission in Deutschland
In Deutschland begeht derweil die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs den zehnten Jahrestag ihrer Gründung. Nach Angaben einer Pressemeldung hat die Kommission in diesen zehn Jahren mehr als 3.000 Betroffene angehört, diverse wissenschaftliche Studien herausgebracht und gesellschaftliche Debatten angestoßen. Dabei richtete sie auch zahlreiche Forderungen an Politik, Justiz und Gesellschaft– von verbindlichen Schutzkonzepten in allen Institutionen bis hin zur Stärkung der Rechte von Betroffenen.
„Ein Meilenstein war das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das am 1. Juli 2025 in Kraft trat und die Arbeit der Kommission langfristig absichert.“ In diesem Gesetz wurde der Aufarbeitungskommission die Aufgabe zugewiesen, die individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland zu fördern und zu begleiten.
(kap/pm – sk)
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