D: Caritas fordert Neuregelung zum Thema Suizidbeihilfe
„In der neuen Legislaturperiode gehören die Stärkung der Suizidprävention und die Regulierung der Suizidassistenz als wichtige Teile eines Gesamtpakets sozialer Fürsorge oben auf die politische Agenda", forderte die Caritas-Präsidentin in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt und ein weitreichendes Recht auf den selbstbestimmten Tod formuliert. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen werde. Seitdem wird eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung geführt.
Gesetzliche Maßnahmen nötig
Suizid im Alter dürfe nicht zum gesellschaftlich akzeptierten Normalfall werden, mahnte Welskop-Deffaa: „Wir müssen alles tun, damit Menschen nicht aus Angst vor Einsamkeit oder ungenügender pflegerischer Versorgung oder weil sie befürchten, der Gesellschaft zur Last zu fallen, den Suizid als besten Ausweg ansehen." Gerade in Zeiten, in denen die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen zunehme, müssten Anstrengungen für die Absicherung der Pflegeversicherung und der Pflegeinfrastruktur durch gesetzliche Maßnahmen der Suizidprävention ergänzt werden.
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich klargestellt, wie groß in unserer Gesellschaft bei der Entscheidung für einen Suizid die Gefahren einer fremdbestimmten Einflussnahme und fehlenden Freiverantwortlichkeit sind," erklärte die Caritas-Präsidentin weiter: „Vorkehrungen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen sich nicht gegen ihren Willen mit Angeboten der Suizidassistenz näher befassen müssen, dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich geschaffen werden."
(kna - sst)
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