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Liechtenstein: Kirche im Schwebezustand

Ein Gesetzesvorschlag der Regierung sieht die Gleichbehandlung der vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaften vor. Zuletzt forderte ein Komitee mehr Tempo bei der Umsetzung. Der Kirchenrecht-Experte Boss warnt vor Nachteilen für die katholische Kirche.

Die katholische Kirche ist in Liechtenstein laut Verfassung „Landeskirche“ und hat damit einen privilegierten Status. 

Die Regierung hatte Anfang des Jahres ihren Vorschlag zu einer Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften vorgestellt. Eine erste Lesung im Parlament fand hierzu im April statt. Im Sommer legte die Regierung ein geändertes Modell vor, das das zuvor geplante Aus für die Erwähnung der katholischen Kirche als „Landeskirche“ nicht mehr enthielt.

Ein interreligiöses Komitee hat nun eine Petition eingereicht und fordert eine schnelle Inkraftsetzung. Dazu hat die grün-alternative Freie Liste eine Initiative gestartet; ihr Ziel ist eine vollständigen Trennung von Staat und Kirche. Der erste Versuch dieser Initiative war im September für verfassungswidrig erklärt worden.

Kritik

Der Theologe Günther Boss warnt vor Nachteilen des neuen Gesetzesentwurfs. Er würde wichtige Bestimmungen, welche den Religionsunterricht oder Kirchengebäude betreffen, aus der Verfassung streichen.

Boss plädiert dafür, eine Entscheidung erst dann zu fällen, wenn ein neuer Erzbischof im Amt ist. Im vergangenen Jahr war Erzbischof Wolfgang Haas zurückgetreten; seitdem hat der Papst keinen Nachfolger ernannt. Als Apostolischer Administrator des Bistums wurde der Feldkircher Bischof Benno Elbs eingesetzt.

 

(nzz/kap – fl)

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04. Dezember 2024, 13:34
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