Suche

Cookie Policy
The portal Vatican News uses technical or similar cookies to make navigation easier and guarantee the use of the services. Furthermore, technical and analysis cookies from third parties may be used. If you want to know more click here. By closing this banner you consent to the use of cookies.
I AGREE
Allegretto grazioso
Programme Podcast
Symbolbild Suizidbeihilfe Symbolbild Suizidbeihilfe 

D: Bätzing fordert Schutzkonzept bei Regelung der Suizidbeihilfe

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat ein umfassendes Schutzkonzept und ein eigenes Präventionsgesetz bei der Regelung der Suizidbeihilfe gefordert. Der assistierte Suizid dürfe sich nicht als „selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen, mahnte der katholische Bischof von Limburg in einer am Sonntag in Bonn veröffentlichten Erklärung.

„In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein", so Bätzing. Der Kirche liege sehr daran, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu bewahren. „Wir sind als Christinnen und Christen getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jeden einzelnen Menschen bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt", betonte der Bischof.

Bundestag soll am Donnerstag entscheiden

Der Bundestag will am Donnerstag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Diese reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert, das die Hilfe Dritter einschließt. Sie empfahlen dem Gesetzgeber zugleich, ein Schutzkonzept zu schaffen. Nach Bätzings Worten sollte das Konzept versuchen, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima zu bewahren. Dazu sei ein Qualitätsmaßstab für die Begutachtung der Freiverantwortlichkeit und der Dauerhaftigkeit des Suizidwillens nötig. Das verlange eine besondere psychologische und medizinische Kompetenz. Die vorgesehene Pflichtberatung sollte laut Bätzing auf das bestehende Regel- und Beratungssystem zurückgreifen. So könne sie sich aller Sorgen und Nöte annehmen und eine multiprofessionelle Unterstützung sichern. Zugleich müsse eine gesetzliche Regelung auch jene schützen, die nicht mit dem Thema Suizid konfrontiert werden wollten.Diesen Anliegen trage der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) nicht hinreichend Rechnung. Ihm fehlten Vorgaben zur Qualifikation der Ärzte oder zur Einbindung von Psychotherapeuten oder Psychiatern. Auch seien die Fristen zu kurz, um Suizidwillige vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Bätzing verlangte zugleich einen Ausbau der Prävention im Sinne des Entschließungsantrags von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU).

(kna - sst)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

02. Juli 2023, 14:39
<Zurück
März 2025
MoDiMiDoFrSaSo
     12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31      
Vor>
April 2025
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930