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Schweizerflagge vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona Schweizerflagge vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona 

Schweiz: Ex-Vizepräsident von Kantonalskirche verurteilt

Das Gericht in Lausanne hat den ehemaligen Vizepräsidenten der römisch-katholischen Kantonalkirche des Kantons Waadt (FEDEC) zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt – zwölf davon unbedingt. Der Angeklagte wurde der ungetreuen Geschäftsbesorgung, Korruption und Geldwäsche für schuldig befunden.

Hauptangeklagt war der ehemalige Vizepräsident der Stiftung für katholische Pfarreibauten (FCPC), der auch Vizepräsident der katholischen Waadtländer Kantonalkirche (FEDEC) war. Er wurde für schuldig befunden, seine Position ausgenutzt zu haben. Er habe Zehntausende von Franken veruntreut, indem er die Vergabe von Umbauarbeiten an einem Gebäude am Boulevard de Grancy in Lausanne gegen Rückvergütungen vornahm. Das Gebäude befindet sich im Besitz der FCPC. Die Renovierung wurde von 2016 und 2018 realisiert und kostete fast sechs Millionen Franken. 

Mehr als 120.000 Franken erschlichen

Das Strafgericht von Lausanne hat laut einem Bericht der Zeitung „24 Heures" vom Samstrag alle Anklagepunkte des Staatsanwalts im Prozess gelten lassen. Angeklagt waren demnach insgesamt zwei Waadtländer Katholiken. Die Strafe für den Komplizen des ehemaligen Vizepräsidenten der FEDEC wurde auf 24 Monate, davon 9 Monate unbedingt, reduziert. Die gesamten unrechtmässigen Rückvergütungen, die von den Unternehmen gefordert wurden, sollen sich auf mehr als  120.000 Franken belaufen.

Im Februar 2019 war der nun Verurteilte auf Ersuchen der FCPC und der FEDEC mit sofortiger Wirkung von seinen Vizepräsidien und von allen Organen zurückgetreten, denen er in den Institutionen der römisch-katholischen Kirche des Kantons angehörte.

Betrug genau geplant

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 30 Monaten gefordert, davon 15 Monate unbedingt. Das Gericht folgte somit fast der Anklage und verhängte gegen den ehemaligen FEDEC-Kadermann 30 Monate Gefängnis, davon zwölf Monate unbedingt.

Richter Giovanni Intignano argumentierte, dass der Mann seinen Plan „minutiös vorbereitet, seinen Einfluss voll ausgespielt und der FCPC Informationen vorenthalten" habe. Seine „Doppelzüngigkeit" sei offensichtlich. „Es handelt sich um einen Verrat", so der Richter. „Und es gibt keine entlastenden Elemente".

Die Anwälte der beiden Hauptangeklagten äußerten ihre Absicht, Berufung einzulegen.

(cath.ch/kath.ch - sst)

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20. März 2023, 14:25
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