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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann Der Trierer Bischof Stephan Ackermann  

D: Betroffenenbeirat zollt Ackermann Respekt

Mit Respekt hat der Betroffenenbeirat den Rückzug von Bischof Stephan Ackermann als DBK-Missbrauchsbeauftragten zur Kenntnis genommen. Ackermann hatte am Donnerstag bekanntgemacht, er wolle das Amt im September 2022 niederlegen.

Der Trierer Bischof leite damit zu der notwendigen Neuordnung und -strukturierung in der Missbrauchsarbeit der Deutschen Bischofskonferenz über, heißt es in einer Erklärung des Betroffenenbeirates von diesem Freitag. Das Gremium sieht im Zusammenhang mit Ackermanns Amtsniederlegung einen neuen Abschnitt im Umgang mit der Missbrauchskrise. Dies müsse auch „in der notwendigen fachlichen Qualifikation und Expertise der zukünftig handelnden Akteure deutlich werden“, heißt es in der Erklärung des Beirates.

Aktivitäten auch gegen Widerstand

„Bischof Ackermann hat zu einer Zeit die Bearbeitung dieses Themas über- und angenommen, in der die überwiegende Mehrheit der deutschen Bischöfe meinte, die Missbrauchsthematik sei an sich eine temporäre Erscheinung“, hält das Gremium, das sich zu Ackermanns Amtszeit mehrfach kritisch geäußert hatte, nun würdigend fest. Durch Ackermanns Aktivitäten, auch gegen „Widerstand aus dem Bischofskollegium“, seien im Feld von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der katholischen Kirche einige Maßnahmen und Initiativen auf den Weg gebracht worden, heißt es weiter.

Zugleich gebe es aber noch viel zu tun, fügte der Beirat an. So brauche es etwa transparente Aufarbeitung und eine angemessene Anerkennung des Leids sowie eine gut ausgestattete und begleitete Betroffenenarbeit. Es fehlten weiterhin „echte Lösungen oder gar grundlegende und von Bischöfen wie Betroffenen gemeinsam getragene Perspektiven“, bemängelte der Betroffenenbeirat. Für die von der DBK angekündigte Reform der Missbrauchsaufarbeitung erhofft sich der Betroffenenbeirat eine klare Beteiligung von Missbrauchsüberlebenden. Es gehe um einen Austausch auf Augenhöhe und gemeinsam getroffene Entscheidungen.

Hintergrund

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) besteht aus zwölf Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen waren. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz berufen. Das Gremium soll die Bischofskonferenz in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten, aber auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Sichtweise der Betroffenen einbringen. Der Betroffenenbeirat hat sich im Oktober/November 2020 konstituiert; die Amtszeit beträgt drei Jahre.

 

(pm - mr)

 

 

 

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13. Mai 2022, 10:13
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