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Schweiz: Ehemalige Verdingkinder sollen besser betreut werden

Ehemalige Verdingkinder und andere Betroffene fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen sollen im Alter auf Begleitung durch sogenannte „Caregiver“ zählen können. Verdingung bezeichnete die Fremdunterbringung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung in der jüngeren Schweizer Geschichte.

1910 waren in der Schweiz rund 10.000 Verdingkinder registriert. Gesamthaft gab es wohl mehrere 10.000, genaue Zahlen fehlen. Die Verdingung betraf somit einen großen Teil der Schweizer Bevölkerung. In einzelnen Fällen wurden Kinder noch bis etwa 1970 verdingt. Viele von ihnen sind mittlerweile alt geworden und nicht selten fürchten diese Menschen, im Alter wieder in Abhängigkeit zu geraten. Die ehemaligen Verdingkinder sind heute längst im Rentenalter und sind zunehmend auf fremde Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags angewiesen.

Das Schweizer Hilfswerk „Pro Senectute“ im Kanton Bern und die Guido-Fluri-Stiftung haben deshalb gemeinsam mit Betroffenen einen Lehrgang für „Caregiver“ entwickelt, wie die beiden Organisationen am Freitag vor den Medien in Bern bekannt gaben. In den letzten Monaten fanden Schulungen statt. Ein „Caregiver“ ist eine Pflegerin oder Pfleger einer hilfsbedürftigen Person, die diese Person mit seinen Tätigkeiten des täglichen Lebens unterstützt.

Der Kanton Bern ist von der Verdingkinderproblematik stark betroffen. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war es in dem bäuerlich geprägten Gebieten im Kanton gang und gäbe, Armeleutekinder bei Bauern für Kost und Logis fremdzuplatzieren und zwar gezwungermaßen.

(pm – mg)

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29. Januar 2022, 12:14
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