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Schweiz: Bioethik-Kommission berät über Organspende

Sollen Organspenden in der Schweiz auch ohne explizite Zustimmung möglich sein? Nein, findet ein Komitee und hat Unterschriften dagegen gesammelt. Im Komitee engagieren sich auch Katholiken. Die Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz berät die Frage am 11. Februar.

Bislang sei es so, dass eine Organspende nur dann infrage komme, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt habe, erläutert das katholische Nachrichtenportal kath.ch. Liege keine Willensäußerung vor, müssten die Angehörigen entscheiden. Weil es zu wenig Organspenderinnen und -spender gebe, verlange nun eine Volksinitiative den Systemwechsel von der derzeitigen Lösung mit expliziter Zustimmung zur engen Widerspruchslösung.

„Grundprinzipien verletzt“

Das Schweizer Parlament stelle dieser Initiative einen etwas schwächeren indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Demnach solle man sich zu Lebzeiten schriftlich äußern müssen, wenn man die Organe nicht spenden wolle. Ohne Willensäußerung werde man automatisch zum Organspender oder zur Organspenderin. Angehörige könnten eine Organspende kurz vor dem Tod noch ablehnen, wenn sie glauben, dass dies dem Willen der verstorbenen Person entspreche.

Aus Sicht des Referendumskomitees würden damit aber mehrere in der Schweiz geltende Grundprinzipien verletzt. Zur Grundlage des Gesundheitswesens gehöre etwa, dass Eingriffe in den menschlichen Körper nur dann erfolgten, wenn die betroffene Person zuvor über die Konsequenzen eines solche Eingriffs in adäquater Form aufgeklärt wurde.

Abstimmung voraussichtlich am 15. Mai

Die Bundeskanzlei überprüfe die 65.000 eingereichten Unterschriften nun auf ihre Gültigkeit. 50.000 davon müssten gültig sein. Sofern dies der Fall sei, werde das Stimmvolk am 15. Mai über das Referendum abstimmen.

Katholiken im Komitee

Im Komitee gegen die Änderung engagieren sich auch Katholiken: Es seien dies der Ethiker Peter Kirchschläger, Ordinarius für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik ISE an der Universität Luzern, der Theologe Niklaus Herzog, früherer Geschäftsführer der Ethikkommission des Kantons Zürich, sowie der Unteriberger Pfarrer Roland Graf, Mitglied der Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte sich die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz gegen die Widerspruchslösung geäußert und eine Alternativlösung vorgeschlagen. Gemäß diesem System sollen die Patienten volle Freiheit haben und die Meinung der Familie solle berücksichtigt werden. Nach Angaben von Stève Bobillier, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kommission, soll dies die effektive Zahl der Spenden erhöhen.

Regelmäßig Haltung zu Organspende überprüfen

Die so genannte „Erklärungsregelung“ sieht vor, dass jede und jeder regelmäßig nach der eigenen Meinung gefragt wird, zum Beispiel bei einem Arzttermin oder bei der Erneuerung der Krankenversicherung. Vier Optionen stehen zur Verfügung: „Ich bin Organspender“, „Ich lehne Organspenden ab“, „Ich äußere mich nicht“ und „Ich delegiere meine Entscheidung an eine Person meines Vertrauens“.

Die Sprecherin der Bischofskonferenz, Encarnación Berger-Lobato, teilte kath.ch mit: „Die Kommission für Bioethik hatte sich im 2021 gegen die Widerspruchslösung geäußert und Alternativen dazu vorgeschlagen. Die offizielle Stellungnahme zum Referendum ‘NEIN zur Organspende ohne explizite Zustimmung’ ist noch nicht veröffentlicht.“

(sda/kath.ch - mg)

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22. Januar 2022, 13:44
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