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Spaziergängerin am Ufer des Genfer Sees Spaziergängerin am Ufer des Genfer Sees 

Schweiz: Religionsvertreter gegen Verhüllungsverbot

Vertreterinnen und Vertreter der großen Religionsgemeinschaften der Schweiz haben sich einstimmig gegen ein geplantes Verhüllungsverbot ausgesprochen, das sie als „unverhältnismäßig“ werten.


Der Schweizerische Rat der Religionen SCR präsentierte in einer Medienkonferenz per Zoom eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Volksabstimmung „Ja zum Verhüllungsverbot“ vom kommenden 7. März, bei der über eine diesbezügliche Gesetzesänderung abgestimmt werden soll.

Unverhältnismäßige Einschränkung der Religionsfreiheit

Ein Verhüllungsverbot würde eine unverhältnismäßige Einschränkung der Religionsfreiheit bedeuten, urteilt der Rat in seiner Erklärung. Die Religionsfreiheit ermögliche und fördere religiöse und kulturelle Pluralität und schütze die Religionsgemeinschaften vor Druck von innen und außen. „Dieses Grundrecht „im scheinbaren Interesse der öffentlichen Sicherheit außer Kraft zu setzen, hält der SCR für falsch und unverhältnismäßig“.

Keine Garantie für Gewaltlosigkeit

Die Initiative verfehle ihr Anliegen, so Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz: „Die angeordnete Enthüllung wird keine Garantie für Gewaltlosigkeit bieten.“ Ängste und Sorgen der Bevölkerung vor religiöser Radikalisierung und Gewaltideologien seien zwar anzuerkennen, die Initiative biete hier aber keinen Lösungsansatz.

Vor Hintergrund dieser Argumente spricht sich der Rat der Religionen für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates aus, der die Enthüllung nur für Identifikationszwecke durch die staatlichen Behörden vorsieht.

Für den Dialog der Religionen

Dem SCR gehören Vertreterinnen und Vertreter der christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften der Schweiz an und setzt sich für einen respektvollen Umgang der Religionen ein.


(scr – pr)
 

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26. Januar 2021, 10:40
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