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Kinderfürsorge Kinderfürsorge 

Schweiz: Mehr Rechte für Kinder von Inhaftierten

In der Schweiz leben rund 9.000 Kinder getrennt von ihren inhaftierten Vätern oder Müttern. Um deren Rechte besser zu schützen, hat Acat-Schweiz der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am Donnerstag eine Petition übergeben.

4.681 Personen hätten die Petition unterschrieben, teilte die Vereinigung „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ (Acat-Schweiz) in einem Communiqué mit. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren habe dabei ihre Einschätzung geteilt, dass die Situation der Kinder inhaftierter Eltern in der Schweiz viel zu wenig Beachtung finde. Und sie haben sich bereit erklärt, sich mit der Problematik auseinander zu setzen.

Unmögliche Besucherzeiten, unangepasste Besucherräume

Kinder von Häftlingen seien Opfer einer Straftat, mit der sie nichts zu tun hätten, schreibt Acat-Schweiz weiter. Stiftungen wie „Relais Enfants Parents Romands“ (REPR, Vermittlung Eltern Kind, Anm. d. Red.) in der Westschweiz oder die Heilsarmee setzten sich für diese Kinder ein. Doch unmögliche Besuchszeiten, unangepasste Besucherräume und Stigmatisierungen seien immer noch an der Tagesordnung.

Umfassende Studie gefordert

Mit der Petition fordert Acat-Schweiz als Erstes eine „umfassende Studie zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern in der Schweiz“ und zum vorhandenen Angebot an Dienstleistungen. Außerdem müssten die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit eine persönliche Beziehung zwischen den Kindern und ihren Eltern zu gewährleistet werden könne.

Empfehlungen des Europarates umsetzen

„Die Eltern sehen zu können und zu wissen, was sie machen, was sie essen und wo sie schlafen“, könne Kindern Heilung bringen, wird eine Heilsarmee-Verantwortliche in der Mitteilung zitiert. Deshalb müsse die Schweiz entsprechende Empfehlungen des Europarates aus dem Jahr 2018 zu Kindern von Inhaftierten endlich umsetzen.

Denn Kinderrechte sollten weder dem Goodwill noch der Eigenverantwortung überlassen werden. Die betroffenen Kinder brauchten gesetzlichen Schutz.

(kath.ch/sda – mg)

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14. April 2019, 16:28
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