Auf einem Markt in Rawalpindi (Pakistan) Auf einem Markt in Rawalpindi (Pakistan)  (AFP or licensors)

EU-Lieferkettengesetz: NGO kritisiert Abschwächungen

Die Europäische Kommission will die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr verschieben und die Auflagen für Unternehmen deutlich abschwächen.

Diese Verschiebung der bereits beschlossenen Lieferkettenrichtlinie im Namen der Entbürokratisierung auf Juni 2028 stößt auf Kritik des österreichischen Verbands „Jugend Eine Welt“. Sein Geschäftsführer Reinhard Heiserer spricht von einem „Schlag ins Gesicht von 160 Millionen Kindern, die weltweit zur Kinderarbeit gezwungen werden, um den Wohlstand in Europa zu sichern“.

Die EU-Kommission sieht mit der Lockerung von Vorgaben und Konsequenzen auch die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeits-Berichterstattung vor. Die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ wurde am Mittwoch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen präsentiert.

EU-Kommissionschefin von der Leyen
EU-Kommissionschefin von der Leyen   (AFP or licensors)

Rückschlag im Kampf gegen Kinderarbeit

„Die vorgeschlagenen Punkte weichen nicht nur das bereits beschlossene Lieferkettengesetz massiv auf“, so Heiserer. Sie gefährdeten auch alle bisherigen Fortschritte im Kampf gegen Kinderarbeit und ausbeuterische Arbeit sowie für mehr Umweltschutz im Globalen Süden. Anstatt die Rechte von Kindern zu schützen und ihnen Schulbildung zu ermöglichen, „lässt die EU-Kommission mit dem um ein Jahr späteren Beginn des Lieferkettengesetzes zu, dass Mädchen und Buben zwölf Monate länger in Steinbrüchen, Ziegelfabriken, Minen oder auf Kakao- oder Bananenplantagen schuften müssen.“

Durch bisherige Regelungen keine nennenswerte Verbesserung

Für den „Jugend Eine Welt“-Geschäftsführer sollten die Ideen zur Entbürokratisierung bei der Anwendung des Lieferkettengesetzes vonseiten der Wirtschaft anderweitig gefunden und angewandt werden können. Dies dürfe jedoch keinesfalls auf Kosten von Menschenrechten und Umweltzerstörung passieren. Schon bisherige freiwillige Regelungen für Unternehmen, zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards, hätten global betrachtet keine nennenswerte Verbesserung der Lebenssituation im Bereich Kinderarbeit und ausbeuterischer Arbeit gebracht, so Heiserer.

(kap – sk)
 

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27. Februar 2025, 10:46